Antwort der Verwaltung: Evakuierungsplanung
Evakuierungsmaßnahmen im Falle einer Havarie des belgischen Atomkraftwerks sind nach Auffassung der Verwaltung nicht „fach- und sachgerecht“. In ihrer Stellungnahme auf eine Anfrage der Allianz für Aachen teilt die Verwaltung mit, daß sich Aachen in der sogenannten Außenzone befinde, für die seitens der Strahlenschutzkommission keine Evakuierungsmaßnahmen empfohlen werden.
Die Verwaltung verweist auf eine zurückliegende Stellungnahme, in der zwei Referenzszenarien ohne die Erforderlichkeit einer Evakuierungsplanung beschrieben würden.
Anfrage der Allianz für Aachen