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Okt 2016In Aachen bestünden keine Ehen, bei denen mindestens ein Ehepartner minderjährig ist. Eine Verehelichung unter Einschluss eines minderjährigen Ehepartners sei auch in den zurückliegenden Jahren nicht erfolgt. Dies geht aus der Stellungnahme der Verwaltung auf eine Anfrage der Allianz für Aachen hervor. Auch entsprechende Gesuche von im Ausland geschlossenen Ehen habe es nicht gegeben. Bezüglich der Frage, ob die Verwaltung Einzelfallabwägungen bei Kinderehen in Betracht...
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